Unsere Tarife

Für spezifische Pflegeleistungen ist eine ärztliche Anordnung erforderlich.
Die Einsatzdauer wird ab 10 Minuten in 5-Minuten-Einheiten erfasst.

Tarif A
Abklärung, Beratung & Anleitung

76.90

CHF / h

Pflegeeinstufung, Fachberatung und Anleitung von Angehörigen durch qualifiziertes Fachpersonal.
Tarif B
Behandlungspflege
63.00

CHF / h

Medizinisch verordnete Pflegeleistungen mit ärztlicher Anordnung, z. B. Wundversorgung oder Injektionen.
Tarif C
Grundpflege
52.60

CHF / h

Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität und Alltagsaktivitäten im gewohnten häuslichen Umfeld.

Patientenbeteiligung: CHF 7.65 pro Einsatztag (Erwachsene)

Dieser Betrag ist zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt zu entrichten und wird von der Krankenversicherung nicht zurückerstattet.

Staatliche Unterstützung

Ergänzungsleistungen (EL) IV & AHV

EL helfen Personen, deren Renten und Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken – insbesondere älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen.
Kanton Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Kanton Basel-Landschaft
SVA Basel-Landschaft

Weitere Leistungen & Ansprüche

Was Sie noch wissen sollten

Neben den KVG-Pflegekosten gibt es weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten, auf die Sie Anspruch haben könnten.

Hilflosenentschädigung
Personen, die bei alltäglichen Tätigkeiten wie Ankleiden, Aufstehen, Essen oder Körperpflege auf fremde Hilfe angewiesen sind, können eine Entschädigung bei IV oder AHV beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht / mittel / schwer) – unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
Betreuungsgutschriften
Wer pflegebedürftige Verwandte in erreichbarer Nähe betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Anspruchsberechtigt sind Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern sowie Lebenspartner mit mind. 5 Jahren gemeinsamem Haushalt. Verwaltung durch kantonale Ausgleichskassen.